AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen TASTEBROTHERS UG & Co. KG

für die Geschäftsbereiche Bistro, Foodtruck, Diner und Hall of Taste

  1. Allgemeines

Diese AGB der TASTEBROTHERS UG & Co. KG gelten für alle Verträge, die der Anbieter bzgl. der o.g. Leistungen mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall ausdrücklich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird. Kunde ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  1. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des auf die individuellen Bedürfnisses des Kunden zugeschnittenen Angebotes der TASTEBROTHERS UG & Co. KG durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder per E-Mail annehmen. Aufträge, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen durch unsere Angestellten und uns selbst werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung gültig, mündliche Absprachen sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Angebote der TASTEBROTHERS UG & Co. KG haben vor Eintritt einer vertraglichen Bindung durch Annahme des Kunden eine vorvertragliche Geltungsdauer von einer Woche gerechnet ab dem Zugang beim Kunden. Nach Ablauf der Befristung des Angebotes kann dieses nicht mehr durch den Kunden angenommen werden.

Der Kunde verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl sowie Allergien und Unverträglichkeiten bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Tastebrothers UG & Co. KG schriftlich mitzuteilen und erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Angebotssumme bei einer erhöhten Personenanzahl entsprechend erhöht. Diese Angaben gelten somit als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Material werden nach den Listenpreisen der TASTEBROTHERS UG & Co. KG gesondert berechnet.

  1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die gemäß Angebot beschriebenen Leistungen mit den verbundenen Serviceleistungen anlässlich einer durch den Kunden als Veranstalter durchgeführten Veranstaltung. Der Leistungsumfang richtet sich nach den im Angebot näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden ausgewiesenen Leistungen.

Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden von der TASTEBROTHERS UG & Co. KG im Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht. Wurde hierüber keine Vereinbarung getroffen, werden zusätzliche Leistungen nach den üblichen Verkaufspreisen der TASTEBROTHERS UG & Co. KG abgerechnet.

  1. Lieferung

Vereinbarte Liefertermine werden bei allen erforderlichen Vorkehrungen möglichst eingehalten. Verzögerungen durch beispielsweise höhere Gewalt (Witterungsbedingungen, Verkehrsbeeinträchtigungen etc.) gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Im Fall von Verzögerungen aus vorgenannten Gründen verschieben sich zugesagte Termine um die Dauer der Behinderung bzw. können je nach Dauer der Behinderung gänzlich entfallen. Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Bei Säumnis gelangt der Auftraggeber in Annahmeverzug womit das Gefahrtragungsrisiko auf Selbigen übergeht. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten, sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Wir haften nicht für Ablaufstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie im Fall von Streik, Naturkatastrophen, Aussperrung, Gewalt sowie Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben. Der Kunde ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche wie insbesondere der Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen nicht.

  1. Preise / Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise der TASTEBROTHERS UG & Co. KG sind Nettopreise also zzgl. der aktuell geltenden MwSt.

  1. a) Miete Hall of Taste inkl. Bewirtung und Verpflegung durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG:

Grundlage der Miete ist immer die Raumnutzungsvereinbarung der Hall of Taste sowie das dazugehörige Angebot, das sich wi folgt zusammen setzt:

1.Miete Hall of Taste – The Kitchen – 850,00 € zzgl. MwSt.
abgetrennter Bereich ca. 250 m²

inkl. Endreinigung
Bestuhlung (max. 50 Personen)
Licht- und Tontechnik

2.Miete Hall of Taste – The Hall
Erweiterung von The Kitchen mit weiteren 250m² – 650€ zzgl. MwSt.
inkl. Endreinigung
Bestuhlung (max. 150 Personen)
Licht und Tontechnik

3.Speisenkonzept
Hinzu kommt das gewünschte Speisenkonzept der TASTEBROTHERS UG & Co. KG, wie zb. Klassische Menüfolge, Live Cookin Buffet oder eine Küchenparty.

Alle Getränke (Softgetränke und Bier) werden gemäß der Preisliste der TASTEBROTHERS UG & Co. KG abgerechnet. Bei Wein kommt ein Aufgeld von 15,-€ zzgl MwSt. pro Flasche hinzu oder aber es werden die Weine gemäß der aktuellen Weinkarte der Taste brothers UG&Co.KG abgerechnet

  1. b) Foodtruck Miete inkl. Verpflegung durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG

Foodtruck Pauschale- 300€ zzgl. MwSt.
inkl. 2 Stunden Standzeit | jede weitere Stunde 150,00 €

Kilometer Pauschale – 5€ / Kilometer zzgl. MwSt.
pro Kilometer | Hin- und Rückweg

Hinzu kommt das gewünschte Speisenkonzept der TASTEBROTHERS UG & Co. KG, wie zb. Burger Konzept, BBQ oder ein Flying Buffet.

  1. c) Catering

Lieferkosten:
Pro  km Entfernung von Föhren zum Einsatzort werden 1,- Euro zzgl. MwSt. berechnet.

Zzgl. Menüpreis x Anzahl der Personen.

  1. d) Bistro Miete inkl. Verpflegung durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG

Bistro Miete – 450€ zzgl. MwSt.

Inkl. Bestuhlung (maximal 45 Sitzplätze)
Endreinigung
Sonos Musikanlage

Alle Getränke (Softgetränke und Bier) werden gemäß der Preisliste der TASTEBROTHERS UG & Co. KG abgerechnet. Bei Wein kommt ein Aufgeld von 15,-€ zzgl MwSt. pro Flasche hinzu, oder aber es werden die Weine gemäß der aktuellen Weinkarte der Taste brothers UG&Co.KG abgerechnet.

  1. Stornierung

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Unterzeichnung des Angebotes tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TASTEBROTHERS UG & Co. KG für die Berechnung der Frist ausschlaggebend ist. Nachzuweisen ist der Eingang durch den Kunden mittels geeigneter Belege (Einschreiben, usw.)

  1. a) Miete Hall of Taste inkl. Bewirtung und Verpflegung durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG:

Grundlage ist auch hier die Raumnutzungsvereinbarung der Hall of Taste sowie das dazu gehörige Angebot.

-bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn kann die Mieterin/der Mieter den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß, schriftlich, Kostenfrei kündigen.

-von 6 bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist eine Kündigung nur gegen Zahlung des vereinbarten Mietpreises möglich

– weniger als 3 Monate bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des zugrunde liegenden Angebotes

– weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des zugrunde liegenden Angebotes

  1. b) Eigene Events in der Hall of Taste durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG

Grundlage der Berechnung ist die angegebene Personenzahl bei der Reservierung.

– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei

– bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Menü/Ticketpreises

– bis 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Menü/Ticketpreises

– Am Tag der Veranstaltung 100% des Menü/Ticketpreises

  1. c) Foodtruck Miete inkl. Verpflegung durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG

– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der gemäß 5b. kalkulierten Pauschalen*

– bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der gemäß 5b. kalkulierten Pauschalen*

– ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der gemäß 5b. kalkulierten Pauschalen* zzgl. 100% des Speisenkonzeptes x Personenanzahl.

  1. d) Catering

– ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der gemäß 5c. kalkulierten Pauschale* zzgl. 50% der Angebotssumme Menüpreis x Personenzahl

  1. e) Bistro Miete inkl. Verpflegung durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG

– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der gemäß 5d. kalkulierten Pauschale*

– bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der gemäß 5d. kalkulierten Pauschale*

– ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der gemäß 5d. kalkulierten Pauschale* zzgl. 100% der Angebotssumme Menüpreis x Personenzahl (ohne Getränke)

Grundlage der Berechnung der Stornierungsgebühren ist die im Angebot festgelegte Personenzahl (bei Erhöhung durch den Kunden, die zum Zeitpunkt der Absage der TASTEBROTHERS UG & Co. KG bekannte Personenzahl). Bereits gezahlte Anzahlungen werden angerechnet.

  1. f) Eigene Events im Bistro durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG

Grundlage der Berechnung ist die angegebene Personenzahl bei der Reservierung.

– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei

– bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Menü/Ticketpreises

– bis 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Menü/Ticketpreises

– Am Tag der Veranstaltung 100% des Menü/Ticketpreises

  1. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen

Der Kunde ist bei einer Veranstaltung außerhalb der Räumlichkeiten der TASTEBROTHERS UG & Co. KG als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunde gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er die TASTEBROTHERS UG & Co. KG im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre.

Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie, auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung rechtzeitig alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Eine eventuelle Ablehnung von Genehmigungen berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

  1. Freistellung für Schäden und Schadensersatz

Die Haftung der TASTEBROTHERS UG & Co. KG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.

Verunfallt auf dem Weg zum Auftraggeber / Event das Catering Fahrzeug und / oder hat eine Autopanne, kann die TASTEBROTHERS UG & Co. KG nicht haftbargemacht werden.

Bei Erkrankung des TASTEBROTHERS UG & Co. KG Personals mit Nachweis durch einen Arzt, kann die TASTEBROTHERS UG & Co. KG nicht haftbar gemacht werden.

  1. Schäden

Sämtliche Waren werden von uns frisch zubereitet und umgehend zur Auslieferung gebracht. Sollte der Kunde Lebensmittel für die TASTEBROTHERS UG & Co. KG in einen in seiner Verantwortung oder der eines Dritten stehenden Kühlhaus/Kühlwagen lagern, so haftet die TASTEBROTHERS UG & Co. KG nicht für Schäden an der Ware bzw. Folgeschäden an Personen durch unsachgemäßen Umgang durch den Auftragnehmer, wie z.B falsche Lagertemperaturen. Für durch den Kunden, seine Gäste oder sonstige Dritte beschädigte Gegenstände haftet der Kunde ohne Verschuldensnachweis und dies wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Zeitweise Überlassung

Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die ihm auf seinen Wunsch nach Ende der Veranstaltung zeitweise überlassen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können damit nicht aufgerechnet werden. Wenn das Bistro dem Kunden überlassen wird, so ist dem Überwachungspersonal, gestellt durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG, strikt Folge zu leisten. Alle elektronischen Geräte dürfen nur vom TASTEBROTHERS UG & Co. KG Personal bedient werden. Eine Bedienung sämtlicher gastronomischer Einrichtungen durch den Kunden ist strikt verboten. Für Schäden die an Gebäuden, Inventar, Waren und Geräten durch den Kunden und / oder Vandalismus auftreten, haftet der Kunde in voller Höhe. Bei Anmietung des Bistros wird seitens der TASTEBROTHERS UG & Co. KG immer eine Person eigenen Personals zur Kontrolle und Überwachung im Bistro anwesend sein.

  1. Datenschutz und Datenspeicherung

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu: Alle personen- und auftragsbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich zu innerbetrieblichen Zwecken genutzt.

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

  1. Reklamation

Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl der TASTEBROTHERS UG & Co. KG durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.

  1. Foto & Videoaufnahmen

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass die TASTEBROTHERS UG & Co. KG die auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.

  1. Entsorgung

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum.

  1. Gerichsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung, als Gerichtsstand gilt Wittlich als vereinbart. Mit der Auftragserteilung gelten die vorstehenden AGB als anerkannt.

Stand: 01.01.2022